AGB

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für einen Vertrag über unseren Dienstleistungen. Wir übergeben oder informieren die Auftraggeber*innen vor oder spätestens mit dem Vertragsangebot über diese Bedingungen, die dann als Bestandteil des Vertrages gelten.

§ 1 Ablauf des Beratungsprozesses

Themenfelder und Zielsetzungen

Zum Beginn eines Beratungsprozesses (Supervision, Coaching oder Mediation) werden die relevanten Themenfelder und potenzielle Zielsetzungen für den geplanten Prozess erhoben und ggf. weiter konkretisiert.

In die Erhebung der Themenfelder und Zielsetzungen werden die Klienten und ggf. Vertreter*innen der Organisation, in der der Beratungsprozess stattfindet, einbezogen. Falls die im Beratungsprozess anstehenden Themenfelder von den ursprünglich vereinbarten Absprachen abweichen, stimmt der*die Berater mit den Klienten ab. Der*die Berater und die Klienten treffen gemeinsam die Entscheidung, ob die geänderten Themenfelder im Rahmen der bestehenden Vereinbarung bearbeitbar sind oder ob eine Neuabstimmung der Themenfelder mit den anderen Vertragspartnern notwendig wird Gleiches gilt für eine ggf. notwendige Modifikation der vereinbarten Zielsetzungen.

Falls die Organisation oder der Auftraggeber keine Ziele und inhaltlichen Schwerpunkte für den Beratungsprozess vorgibt, vereinbaren alle Parteien, dass keine Rückkopplung von Erkenntnissen aus dem Beratungsprozess an die Institution nach den oben genannten Regeln erfolgt. Der Beratungsprozess bietet in diesem Falle einen vollständig geschlossenen Raum für die Themen der Klienten („closed-room-Konzept“).

Auswertungen

In regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal pro Jahr und vor Abschluss des Beratungszeitraumes, findet eine Zwischen- bzw. Abschlussauswertung des Beratungsprozesses statt, die der*die Berater gestaltet und, wenn vereinbart, dokumentiert.

§ 2 Haltung und Qualität

Mitgliedschaft in einem Fach- und Berufsverband

Als Mitglied im Fach- und Berufsverband der „Deutschen Gesellschaft für Supervision und Coaching e.V.“ (DGSv) ist der*die Auftragnehmer*in Teil eines Qualitätsverbundes und verpflichtet sich damit auf die Einhaltung der ethischen Leitlinien und der Mitgliederordnung der DGSv (siehe hierzu www.dgsv.de). Dies trägt zur Sicherung und Entwicklung der Qualität der angebotenen Beratungsleistungen bei.

Qualitätssicherung und -entwicklung

Zur stetigen Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Arbeit nutzt der*die Supervisor*in bzw. Coach regelmäßig geeignete Maßnahmen aus dem Qualitätsmanagement der DGSv sowie kollegiale Beratung, Kontrollsupervision oder andere Maßnahmen zur Reflexion und Evaluation der eigenen Beratungsarbeit.

Ombudsstelle

Im Falle von Differenzen und Beschwerden steht dem*der Auftraggeber*in die unabhängige Ombudsstelle der DGSv zur Verfügung. Für Beschwerden können Sie sich auch direkt an die Ombudsstelle, die für die weitere Bearbeitung zuständig ist (weitere Informationen finden Sie auf www.dgsv.de), wenden.

§ 3 Abrechnungsmodalitäten, Stornierungen, Ausfallkosten

Absagen von einzelnen Sitzungen (Supervision, Coaching oder Mediation)

Sagen die Klienten oder ihre Organisation eine Beratungssitzung oder ein Auswertungsgespräch ab, erfolgt die Rechnungsstellung für das Sitzungshonorar (ohne Fahrtkosten) gemäß den folgenden Konditionen:

  • bis sieben Tage vor dem Termin: keine Berechnung von Ausfallhonorar
  • bis zu drei Werktage (Mo. – Fr.) vor dem Termin: 50 % des Honorars als Ausfallhonorar
  • weniger als drei Werktage (Mo. – Fr.) vor Termin: 100 % des Honorars als Ausfallhonorar

Verkürzen die Klienten oder ihre Organisation die Dauer einer Sitzung, bleibt das vereinbarte Honorar für die ursprünglich vereinbarte Zeit bestehen.

Sollte der*die Berater eine Sitzung absagen müssen, wird er der*die Klient oder deren Organisation umgehend darüber in Kenntnis setzen. Eine Honorarberechnung erfolgt in diesem Falle nicht.

Absagen von ganztägigen Terminen oder Weiterbildungen

Sagen die Klienten oder ihre Organisation einen ganztägigen Termin, beispielsweise für eine Moderation oder Weiterbildung, ab, erfolgt die Rechnungsstellung für das Sitzungshonorar (ohne Fahrtkosten) wie folgt:

  • bis zu zwei Wochen vor dem Termin: keine Berechnung von Ausfallhonorar
  • bis zu einer Woche vor dem Termin: 50 % des Honorars als Ausfallhonorar
  • weniger als eine Woche vor Termin: 100 % des Honorars als Ausfallhonorar

Falls die Klienten oder ihre Organisation den Termin verkürzen, bleibt das Honorar für die ursprünglich vereinbarte Zeit vollständig fällig.

Sollte der*die Berater einen Termin absagen müssen, wird er die*der Klient oder deren Organisation umgehend darüber in Kenntnis setzen. Eine Honorarberechnung erfolgt in diesem Falle nicht.

Umsatzsteuer

Honorare der*des Auftragnehmer*in sowie Nebenkosten sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig. Macht der*die Auftraggeber*in einen Tatbestand zur Befreiung von der Umsatzsteuer nach § 4 UStG geltend, so weist er dem*der Auftragnehmer*in bei Abschluss des Vertrages den Befreiungsgrund in geeigneter Weise nach. Falls der*die Auftraggeberin keine gültige Bescheinigung für die Umsatzsteuerbefreiung vorlegt oder die vorgelegte Bescheinigung sich später als unzureichend erweist, stellt der*die Auftragnehmerin die Umsatzsteuer auch rückwirkend in Rechnung und führt sie an das Finanzamt ab.

Für die Richtigkeit einer Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 UStG ist nur der*die Auftragnehmer*in verantwortlich.

§ 4 Vereinbarung zur Verschwiegenheit

Grundsätzlich verpflichtet sich die*der Berater zur Verschwiegenheit in allen persönlichen und organisatorischen Belangen, von denen sie oder er im Laufe seiner Tätigkeit Kenntnis erhält. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt auch über das Auftragsende hinaus. Supervisor* innen, Coaches und Mediatoren gehören nicht zu den Berufsgruppen, die einer besonderen gesetzlichen Verschwiegenheit nach § 203 StGB unterliegen.

Der*die Berater behält sich zur Qualitätssicherung nach § 1 bis 3 vor, sich selbst unter Wahrung der Vertraulichkeit und mit Hilfe geeigneter Anonymisierung beraten zu lassen. Es wird gewährleistet, dass in der Beratung kein Rückschluss auf den Beratungsprozess gezogen werden kann.

Grundsätzlich wird sich die*der Berater organisationsintern nach dem Grundsatz verhalten, dass Vertraulichkeit bezüglich persönlicher Themen der Klienten zu wahren ist.

Die Klienten werden zu Beginn des Beratungsprozesses darauf hingewiesen, dass es notwendig ist, sollten sie je Informationen zu Inhalten oder zum Prozess einer Beratung organisationsintern weitergeben wollen, dieses Vorhaben vorab mit dem*der Berater und den anderen an der Beratung Teilnehmenden abzustimmen und deren Einverständnis einzuholen.

Erhält die*der Berater im Laufe des Beratungsprozesses Kenntnis über Ereignisse mit strafrechtlicher (z. B. über Kindeswohlgefährdung, Gewalt in der Pflege o. ä.) oder arbeitsrechtlicher Relevanz, wird die*der Berater mit den Klienten besprechen und vereinbaren, auf welche Weise und von wem die zuständigen Organisationsvertreter* innen zeitnah informiert werden.

§ 5 Datenschutz, DSGVO, Einwilligung

Mit Abschluss des Vertrages willigen alle Vertragspartner*innen im Sinne der DSGVO ein, dass Aufzeichnungen zu den Beratungsprozessen von dem*der Berater erstellt, verarbeitet und gespeichert werden können.

Der*die Berater legt (elektronische) Akten an. Er*sie stellt sicher, dass die Regelwerke der DSGVO und des Datenschutzes eingehalten werden. Die Aufbewahrung der Unterlagen erfolgt für zehn Jahre.

Bei Abschluss und Durchführung des Beratungsvertrages werden persönliche Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail, Adresse, Telefonnummer, Vertragsdaten, Bankverbindung) durch den*die Berater dokumentiert. Mit Abschluss des Vertrages willigt der*die Auftraggeber*in ein, dass diese Datenverarbeitung vorgenommen werden kann (gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a, EU DSGVO).

Der*die Berater wird die Klienten zum Beginn des Beratungsprozesses darüber informieren, dass die Datenverarbeitung stattfindet und durch den Vertrag eine Einwilligung ausgesprochen wurde.

Eine zusätzliche schriftliche Einwilligung durch die Klienten ist damit nicht mehr erforderlich (BeckOK zu Art. 7 DSGVO, RN86).

Die Einwilligungserklärung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen werden, ohne dass dadurch Nachteile für den*die Auftraggeber*in eintreten. Ein Widerruf kann per E-Mail erfolgen. Sofern die*der Auftragnehmer*in Aufzeichnungen über die Beratung erstellt, die sie*er für die Beratung benötigt, ist ein Widerruf der Einwilligungserklärung ein Grund zur fristlosen Kündigung eines Beratungsvertrags.

§ 6 Steuern, Sozialabgaben, Haftung

Die Vertragspartner vereinbaren ausdrücklich, dass dieser Supervisionsvertrag kein Arbeits- oder Dienstverhältnis begründet. Der*die Auftragnehmerin bestätigt, in keiner Form der Scheinselbständigkeit zu unterliegen.

Der*die Auftragnehmer*in sichert zu, dass er*sie ihre*seine aus einem Auftrag erwirtschafteten Umsätze korrekt versteuert und ggf. fällige Abgaben zur Sozialversicherung vornimmt.

Für Schäden haftet der*die Auftragnehmerin nur

  • im Falle von vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung bei Ansprüchen aus der Verletzung von Leben und Gesundheit.
  • im Falle von Vorsatz und Fahrlässigkeit bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.
  • im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für die Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten

§ 7 Salvatorischen Klausel

Falls eine Klausel dieser AGB ungültig oder nicht durchsetzbar wird, bleibt der Vertrag insgesamt wirksam. Eine gültige und durchführbare Regelung ersetzt die ungültige Klausel. Diese neue Regelung soll der ursprünglichen wirtschaftlichen Absicht der Parteien so nahe wie möglich kommen.

Hier können Sie die AGB als PDF herunterladen.

Stand: 01.06.2023